Für detaillierte Informationen klicken Sie bitte auf den entsprechenden Text oder Banner, welcher mit einem Link hinterlegt ist und Sie direkt auf die jeweilige Seite führt:
Personen ohne ein regelmäßiges Einkommen (z.B. Arbeitslose, HartzIV-Empfänger, Existenzgründer, Studenten und Hausfrauen) benötigen einen zweiten Mitantragsteller, der oben genannte Kriterien erfüllt.
Dann sind Sie antragsberechtigt - Ohne Wenn und Aber!
Ein negativer Schufaeintrag ist in der Regel kein Problem!